Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro www.hannover-übersetzungen.de Büro und dem Kunden/Kundin (Auftragsgeber), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung. Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers sind für das Übersetzungsbüro nur verbindlich, wenn es diese schriftlich anerkannt hat.
3. Auch wenn der Auftraggeber für Dritte agiert, schließt das Übersetzungsbüro den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab, der seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen hat, unabhängig von der Zahlungsmoral des Endkunden.
II. AUFTRAGSERTEILUG
1. Vor Auftragsannahme schickt das Büro dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung per E-mail oder Fax, welche alle wichtigen Auftragsdetails schriftlich auflistet (u.a. Adresse des Auftragsgebers, Lieferart, Lieferdatum, Preis).
2. Ein Übersetzungsauftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Auftraggeber diese sowie die Auftragsbestätigung schriftlich akzeptiert hat.
III. UMFANG UND LIEFERUNG DER ÜBERSETZUNG
1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbarte Ausführung der Übersetzung.
IV. MITWIRKUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGSGEBERS
1. Das Übersetzungsbüro behält sich vor, bei Unklarheiten im Originaltext, beim Auftraggeber zurückzufragen oder die Übersetzung nach besten Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.
2. Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro den Verwendungszweck schriftlich mitzuteilen.
3. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro vor dem einen Korrekturabzug und nach dem Druck ein Belegexemplar zu überlassen.
4. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro unaufgefordert zur Verfügung zu stellen (z, B. Glossare, firmeninterne Titel, Fotos etc.) Wird Begleitmaterial nicht bereitgestellt, so werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt.
5. Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung an das Übersetzungsbüro gestellt werden können.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung schriftlich zu bestätigen.
V. LIEFERTERMINE, HÖHERE GEWALT
1. Ist ein fester Liefertermin in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart, wird dieser in der Regel verbindlich zugesagt.
2. Das Übersetzungsbüro kommt jedoch nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den das Übersetzungsbüro nicht zu vertreten hat. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen (Krankheit des Übersetzers, Notfall in der Familie. Computerfehler etc.), die von dem Übersetzungsbüro nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, muss das Übersetzungsbüro den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Sowohl das Übersetzungsbüro als auch der Auftraggeber sind in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die vom Übersetzungsbüro bereits ausgeführten Teilleistungen sind zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.
3. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur mit beidseitigem schriftlichem Einverständnis gewährt werden.
VI. DATENSCHUTZ, VERAULICHKEIT
1. Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich zur Vertraulichkeit in der Behandlung des Übersetzungsauftrages.
2. Das Übersetzungsbüro behält sich jedoch vor, ‚Texte, die der Öffentlichkeit nach der Übersetzung zugänglich sind (insbesondere Internet-Seiten), nach Rücksprache zu Referenzzwecken zu verwenden.
VII. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
1. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, muss die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit honoriert werden, Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
VIII. MÄNGELBESEITUNG, GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
1. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsbüros.
2. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Erhält das Übersetzungsbüro keine schriftliche Einwendung innerhalb von vierzehn Tagen, gilt die Übersetzung als mangelfrei, und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.
3. Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Verweigert er diese. So ist das Übersetzungsbüro von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der gewährten Frist behoben, hat der Auftraggeber kein Recht auf Preisminderung. Werden Mängel nachweislich nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Minderungsrecht. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.
IX. BERECHITUNGSGRUNDLAGE, VERGÜTUNG & VERZUG
1. Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Das Honorar wird auf Zeilenbasis bzw. auf Wortbasis (für Kunden die nicht in Deutschland wohnen) berechnet. In der Regel erstellen wir ein für den Kunden kostengünstiges Festpreisangebot. Bei der Abrechnung nach Zeilen/Wörtern wird der Textumfang auf der Grundlage der Quelle ermittelt. Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen ohne Leerzeichen.
2. Das Übersetzungshonorar ist innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung muss vom Auftraggeber per Banküberweisung beglichen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche Banküberweisungsgebühren zu tragen.
3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
Das Übersetzungsbüro behält sich bei Zahlungsverzug des Auftragsgebers vor, laufende oder anstehende Projekte bis zur Bezahlung zurückzustellen.
X. EIGENTUMSVORBEHALT, URHEBERREHT
1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzungsbüros. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
2. Das Übersetzungsbüro ist der Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung (§ 3 UrhG).
XI. HAFTUNG
1. Das Übersetzungsbüro haftet, soweit zulässig, nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages.
2. Das Übersetzungsbüro haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
3. Ein Rückgriff des Auftragsgebers auf das Übersetzungsbüro zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
4. Für Beschädigung oder Verluste auf dem Transportweg haftet das Übersetzungsbüro nicht. Das Übersetzungsbüro benutzt ein aktuelles Virenschutzprogramm, haftet jedoch nicht für eventuelle Schäden durch Computerviren.
5. Das Übersetzungsbüro haftet nicht für den Verlust von Dokumente aufgrund on Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.
6. Das Übersetzungsbüro haftet nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus Gründen, die von dem Übersetzungsbüro nicht zu vertreten sind, siehe Punkt 5.2.
7. Das Übersetzungsbüro haftet nicht für Korrekturen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.
8. Informiert der Auftraggeber das Übersetzungsbüro nicht schriftlich vor Auftragsannahme, dass die Übersetzung für den Druck vorgesehen ist, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftragsgebers.
XII. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, SALVATORSICHE KLAUSEL.
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover
2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtunwirksam sei, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.